Montag, 3. Juli 2017

Grünliberale schlagen neuen Weg in der Sozialhilfe vor

Die Grünliberalen stehen zu einer existenzsichernden Sozialhilfe und der Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration. Zentral dafür sind richtige Anreize. Der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt muss sich lohnen. Deshalb dürfen Sozialhilfebezüger mit allen Zulagen nicht mehr Einkommen zur Verfügung haben, als die zehn Prozent der Erwerbstätigen mit den tiefsten Löhnen. Der Vorschlag des Regierungsrats, den Grundbedarf um 10 Prozent zu senken, geht aber zu weit. Die Grünliberalen schlagen deshalb gezielte Instrumente vor, die einen Anreiz zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schaffen.

Die Grünliberalen sind der klaren Meinung, dass

  • vermehrte Anreize in der Sozialhilfe unabdingbar sind und einer sozialen Berentung mit allen Mitteln entgegengewirkt werden muss.
  • der Grundbedarf der SKOS sich an den notwendigen Bereichen eines sozialen Existenzminimums messen muss und die Aufwendungen für Tabak und Alkohol nicht dazu gehören.
  • sich der Grundbedarf am Landesindex der Konsumentenpreise orientieren und eine negative Teuerung auch auf eine entsprechende Reduktion des Grundbedarfs hinführen muss.

Deshalb schlagen die Grünliberalen im Rahmen der Revision des Sozialhilfegesetzes verschiedene neue Anreizinstrumente vor, mit welchen sich die Grünliberalen weiterhin an den SKOS Richtlinien orientieren, aber in wichtigen Punkten ein Umdenken fordern, damit die Sozialhilfe im Kanton Bern wieder vermehrt im Sinne einer fairen Sozialpolitik eine breite politische Zustimmung erhält.

Konkret fordern die Grünliberalen:

  • Kürzung des Grundbedarfs um 5 Prozent aufgrund der negativen Teuerung (ca. 2.5 Prozent über die letzten 5 Jahre, insbesondere Preisentwicklung im Bereich Telekommunikation) und der Finanzierung von Tabak und Alkohol über den Grundbedarf (4-6 Prozent).
  • 100 bis 200 Franken Integrationszulage (IZU) für direkte berufliche Integrationsanstrengungen abhängig vom Beschäftigungsgrad: Ziel der IZU muss die Integration in den Arbeitsmarkt sein. Es bedarf also einer strengeren Definition der beruflichen Integration. Im Gegenzug sollen die tatsächlichen Integrationsanstrengungen auch etwas höher vergütet werden.
  • Alleinerziehende mit bis einjährigen Kindern sollen auf jeden Fall eine IZU von 200 Franken erhalten.
  • Erwerbsfreibetrag auf 400 bis 700 Franken festsetzen. Die Grünliberalen verfolgen dabei ein Modell, bei welchem der Betrag, der 400 Franken übersteigt auf ein Ausstiegskonto einbezahlt wird. Dieses wird nach der Sozialhilfeablösung den Klienten ausbezahlt. So wird ein sehr starker Ausstiegsanreiz geschaffen, während sich die Erwerbstätigkeit trotzdem weiterhin lohnt. Den Vorschlag des Regierungsrates lehnen die Grünliberalen ab, da er mit dem hohen Freibetrag und damit einhergehenden Schwelleneffekten negative Anreize zur Ablösung aus der Sozialhilfe generiert.
  • Einführung eines Selbstbehaltes bei Situationsbedingten Leistungen (SIL) von 10 Prozent bis max. 30 Franken pro Monat. Eine Beteiligung an notwendigen Anschaffungen ist vertretbar und schafft Anreize, sich für kostengünstige Anschaffungen / Leistungen zu entscheiden.

Parallel schlagen die Grünliberalen die Intensivierung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen vor, um auf dem Arbeitsmarkt die notwendigen Integrationsplätze zu schaffen. Die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, erweiterte Möglichkeiten durch Teillohnfinanzierungen im ersten Arbeitsmarkt sowie der Ausbau von Sozialfirmen sind dabei drei wesentliche Schlüssel-Faktoren um eine vermehrte Ablösung aus der Sozialhilfe zu erreichen.

In diesem Sinn setzt sich die Grünliberale Partei für eine faire Sozialpolitik ein welche sich an den Grundwerten von Eigenverantwortung, aktiver Teilnahme an der Gesellschaft und Verhältnismässigkeit orientiert.

Im velinkten Thesenpapier werden die Vorschläge im Detail dargelegt.