Es ist zwar zu begrüssen, dass die Besoldung der Pfarrinnen und Pfarrer nicht mehr durch den Kanton erfolgen soll und die Pfarrer in Zukunft von den Landeskirchen oder Kirchgemeinden angestellt werden sollen. Unter dem Strich unterstützt der Kanton in seinem 2-Säulenmodell die Kirchen nach wie vor im selben Umfang wie bisher und weiterhin ohne dafür konkrete Gegenleistungen zu definieren.
Die Reform des Landeskirchengesetzes ist unausgegoren. Zwar wird versucht, zwischen den sakralen und diakonischen Arbeiten der Landeskirchen im 2-Säulenmodell zu unterscheiden. Leider wird aber der konsequente Schritt zu einer klaren Trennung von kirchlichen und gemeinwirtschaftlichen Angelegenheiten nicht gemacht.
Keine religiösen Angebote auf Kosten der Steuerzahler
Dass über die erste Säule weiterhin mehr als die Hälfte der bisherigen Lohnkosten als A-fonds-perdu-Beitrag an die Landeskirchen fliessen, können die Grünliberalen nicht nachvollziehen. Religiöse Angebote wie Gottesdienste, die primär von den Angehörigen der Kirchen genutzt werden, sollen entsprechend auch durch diese bezahlt werden und nicht über allgemeine Steuermittel des Kantons. Dass der Regierungsrat dies mit einem Dekret aus dem Jahr 1804 begründet – als die Schweiz in ihrer heutigen Form noch gar nicht existierte – überzeugt die Grünliberalen nicht. Parteipräsidentin Sandra Gurtner-Oesch meint: „Es kann nicht sein, dass sich der Kanton Bern ewig auf ein Dekret aus dem Jahre 1804 abstützt. Die erste Säule des Finanzierungssystems ist endlich zu streichen. Wir verlangen, dass hier endlich eine politische Lösung gesucht wird.“ Das schlägt übrigens auch eine Studie der Universität Bern vor, die im Auftrag des Regierungsrates erstellt wurde (Müller/Sutter 2012).
Grünliberale verlangen echte Leistungsverträge
Grossrat Michael Köpfli meint zu den im neuen Landeskirchengesetz vorgesehenen Leistungsverträgen: „Es ist in Ordnung wenn der Kanton für kulturelle und soziale Leistungen der Kirchen Leistungsverträge abschliesst. Diese müssen aber klar definiert und öffentlich ausgeschrieben werden, damit sich auch andere Organisationen dafür bewerben können.“ Was der Regierungsrates vorschlägt sind aber keine echten Leistungsverträge, da die Gelder – wie sogar der Regierungsrat eingestehen muss – de facto weiterhin für die Pfarrbesoldung eingesetzt werden.