Die Grünliberalen sind mit den vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwahltschaft einverstanden. Grosse Bedenken haben die Grünliberalen aber hinsichtlich der Verankerung des Organs der Justizleitung in der Kantonsverfassung. Dies deshalb, weil mit der Staatsanwaltschaft ein Exekutivorgan in der Justizleitung vertreten sein soll. Dies stellt Fragen hinsichtlich der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Richter. Die Grünliberalen fordern ein unabhängiges Gutachten zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Kompatibilität dieses Vorschlages.