Wir sind uns bewusst, dass die Sanierung von Schiessanlagen für einzelne wenige Gemeinden untragbare finanzielle Belastungen verursachen kann. Aus diesem Grund stellt sich die glp hinter die vorgeschlagene Härtefallregelung. Nur wo die Betreiber (Verursacher) einerseits nicht in der Lage sind, diese Kosten zu übernehmen oder andererseits gar nicht mehr bestehen, soll der Abfallfonds die Restkosten übernehmen. Dies bedeutet, dass die Schützenvereine stark gefordert sein sollen. Da die Anzahl der zu sanierenden Anlage hoch ist, erachten es die Grünliberalen als sinnvoll, die Abfallabgabe zu erhöhen.
Für uns Grünliberale hat das Thema Littering ganz grundsätzlich eine hohe Priorität. Wir begrüssen, dass sich der Kanton für die Bekämpfung von Littering einsetzen will. «Wir würden es begrüssen, wenn nicht jede Gemeinde einzeln, sondern der Kanton eine einheitliche Litteringgebühr prüfen würde. Im Übrigen ist momentan der Bund daran, dies gesamtschweizerisch umzusetzen, was wir natürlich sehr begrüssen», meint der Burgdorfer glp-Grossrat Christoph Grimm.